Verdiensteinbußen für Nachwuchswissenschaftler abgewendet -
Vorsitzender Herrmann: "Wieder eine vom Bund produzierte Baustelle aufgeräumt."
Die bayerischen Universitäten sehen ihre Forderung eingelöst, dass Nachwuchswissenschaftler keine besoldungsrechtlichen Nachteile infolge der vom Bund verursachten Schlechterstellung des akademischen Mittelbaus erfahren dürfen. Unlängst hatte die Universität Bayern e.V. von der Staatsregierung eine rasche Regelung gefordert, die den grob wettbewerbsverzerrenden Missstand beseitigt. Hierfür hat der Freistaat Bayern nun einen Weg gefunden.
Aktueller Anlass für die Forderung war die am 1. Januar 2005 weggefallene sog. C1-Besoldung der wissenschaftlichen Assistenten, Oberassistenten und Oberingenieure und die damit verbundene finanzielle Schlechterstellung dieser Personengruppe. Dies hätte z.B. für einen alleinstehenden 27-jährigen Assistenten bei Neueinstellung eine monatliche Einbuße von ca. 540 EURO bedeutet, das sind mehr als 20 Prozent gegenüber der bisherigen beamtenrechtlichen Besoldung.
Zur Zufriedenheit der bayerischen Universitäten ist mit der vorliegenden Lösung des Wissenschaftsministeriums die Schlechterstellung und damit die Gefahr der Abwanderung des wissenschaftlichen Nachwuchses abgewendet. "Die Südschiene Bayern - Baden-Württemberg hat wieder einmal gut gearbeitet und erneut eine vom Bund produzierte Baustelle aufgeräumt," sagte der Vorsitzende der Universität Bayern e.V., TU-Präsident Wolfgang A. Herrmann.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
Deutsch
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