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Wissenschaft
Am heutigen 4. März 2010 hat sich der siebenköpfige Hochschulrat der Universität Leipzig konstituiert und Professor Monika Harms, Generalbundesanwältin beim Bundesgerichtshof, zur Vorsitzenden sowie Prof. Dr. Dr. h.c. Ernst Th. Rietschel, Präsident der Leibniz-Gemeinschaft, zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.
Der gemäß § 86 Sächsisches Hochschulgesetz einzurichtende Hochschulrat ist seit heute Aufsichts- und Beratungsorgan der Universität. Er führt die bewährte Funktion des bisherigen Kuratoriums mit erweiterten Zuständigkeiten fort und gibt mit externem sowie internem Sachverstand der Universität Empfehlungen zur Profilbildung und Verbesserung ihrer Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Nach dem Hochschulgesetz obliegt ihm eine Reihe von Zuständigkeiten, insbesondere die Genehmigung des Wirtschaftsplanes der Universität; ferner muss er der Entwicklungsplanung der Hochschulen zustimmen. Die Zuständigkeit für die akademischen Angelegenheiten verbleibt in erste Linie beim Senat und Rektorat der Universität.
Der Hochschulrat der Universität Leipzig besteht aus 7 Mitgliedern, davon als externe Mitglieder Prof. Dr. Reinhold R. Grimm (Friedrich-Schiller-Universität Jena, Lehrstuhl für romanische Literaturwissenschaft), Professor Monika Harms (Generalbundesanwältin beim Bundesgerichtshof), Prof. Dr. Dr. h.c. Ernst Th. Rietschel, Präsident der Leibniz-Gemeinschaft), Dr. Jürgen Staupe (Staatssekretär im Sächsischen Staatsministerium für Kultus und Sport) und Dr. h.c. Klaus Tschira (Klaus Tschira Stiftung).
Mitglieder aus der Universität sind Prof. Dr. Annette G. Beck-Sickinger Geschäftsführende Direktorin des Institutes für Biochemie der Fakultät für Biowissenschaften, Phar-mazie und Psychologie) sowie Prof. Dr. rer. biol. hum. habil. Elmar Brähler (Leiter der Abteilung für Medizinische Psychologie und Medizinische Soziologie an der Medizini-schen Fakultät).
Die Mitglieder des Hochschulrats hat das SMWK auf Vorschlag des Senats und des SMWK berufen. Sie sind in ihrer Tätigkeit im Hochschulrat unabhängig und an Weisungen nicht gebunden.
Das Gremium wird mindestens zweimal im Semester und bei Bedarf tagen. Erste verantwortliche Aufgabe des Hochschulrates ist die Mitwirkung bei der Wahl der Rektorin oder des Rektors: Auf der Grundlage eines vom Hochschulrat im Einvernehmen mit dem Senat erstellten Wahlvorschlages wird der Erweiterte Senat noch in diesem Jahr einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers des bisherigen Rektors wählen.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Wissenschaftspolitik
Deutsch
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