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Wissenschaft
In der bisherigen Form der juristischen Ausbildung werden Aspekte der Besteuerung nur am Rande behandelt. Im wirtschaftswissenschaftlichen Studium herrscht ein Defizit im Bereich rechtlicher, insbesondere verfahrensrechtlicher Erfassung steuerlicher Problemstellungen. In einem rechts-, steuer- oder wirtschaftsberatenden Beruf ist jedoch eine umfassende Würdigung des Sachverhalts in rechtlicher, steuerlicher und wirtschaftlicher Hinsicht erforderlich, um das optimale Ergebnis zu erzielen. Das erstmals zum Wintersemester 2001/2002 von der Westfälischen Wilhelms-Universität angebotene Studium der Steuerwissenschaften beruht auf einer interdisziplinären Zusammenarbeit von Instituten der Rechtswissenschaftlichen und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität und richtet sich an Studierende und Graduierte beider Fakultäten sowie an Rechtsreferendare.
Getragen wird das neue interdisziplinäre Ergänzungsstudium Steuerwissenschaften in Münster vom Institut für Steuerrecht und vom Institut für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht der Juristischen Fakultät sowie vom Institut für Unternehmensrechnung und -besteuerung und vom Institut für Finanzwissenschaft der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Die beteiligten Institute wollen den Studierenden durch den Besuch der Vorlesungen des jeweils anderen Fachbereichs das Gebiet der Steuerwissenschaften sowohl in rechtlicher als auch in wirtschaftlicher Hinsicht näher bringen. Zu den Referenten zählen Professoren der Universität Münster und Vertreter der Praxis wie Richter und Steuerberater.
Im Gegensatz zu vergleichbaren Angeboten anderer Universitäten ist dieses Studium sowohl studienbegleitend als auch als Graduiertenstudium angelegt, so dass sich die Studierenden möglichst frühzeitig auf die komplexer werdenden Anforderungen in den steuer-, rechts- oder wirtschaftsberatenden Berufen vorbereiten können. Das Studium kann in mindestens zwei Semestern mit je 14 Semesterwochenstunden absolviert werden, aber auch eine Streckung über mehrere Semester ist möglich. Zugelassen werden Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät ab dem fünften Fachsemester sowie Studierende der
Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät nach dem erfolgreichen Abschluss des Grundstudiums. Die Lehrveranstaltungen enden mit einer Abschlussklausur. Nach der erfolgreichen Teilnahme erhalten die Absolventen ein Zertifikat der beteiligten Institute.
Weitere Informationen: Petra Rinscheid im Institut für Steuerrecht der Universität Münster, Telefon: 0251/83-22795, Telefax: 0251/83-28386, E-Mail: info@steuerwissenschaften.net, Internet: http://www.steuerwissenschaften.net
http://www.steuerwissenschaften.net
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Politik, Recht, Wirtschaft
überregional
Studium und Lehre
Deutsch
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