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11.10.2013 14:15

Wirtschaftswissenschaftler berechnet die Mehrbelastung bei Sozialabgaben

Kerrin Zielke Stabsstelle für Presse und Kommunikation
Freie Universität Berlin

    Die Pläne der Bundesregierung zur Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen für 2014 würden nach Berechnungen des Steuerexperten Frank Hechtner von der Freien Universität Berlin zu höheren Abgaben der Beitragszahler von jährlich bis zu 325 Euro führen. Allerdings ergebe sich der Wert aus einer isolierten Betrachtung der Sozialbeiträge. Diese könnten bei der Steuer geltend gemacht werden, sodass sich eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen auf den Nettolohn unterschiedlich auswirken würde.

    Mit dem Entwurf einer Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2014 plant die Bundesregierung,die Rechengrößen an die Lohnentwicklung anzupassen. Der Entwurf soll am 16. Oktober 2013 im Kabinett verabschiedet werden. Für die Kranken- und Pflegeversicherung sollen die Beitragsbemessungsgrenzen einheitlich für Ost und West um 112,50 Euro monatlich gegenüber 2013 steigen. Ebenfalls steigen soll die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten und Arbeitslosenversicherung um 150,00 Euro monatlich im Westen und 100,00 Euro monatlich im Osten Deutschlands.

    Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen würde nach Berechnungen des Steuerexperten Frank Hechtner bei isolierter Betrachtung der Sozialbeiträge bei einem Steuerzahler ohne Kinder zu einer maximalen monatlichen Mehrabgabe von 27,09 Euro (325,08 Euro pro Jahr) im Westen Deutschlands führen, im Osten von 21,61 Euro (259,32 Euro pro Jahr). Der Gesamteffekt auf den Nettolohn unterscheide sich jedoch von diesen Werten, da die höheren Sozialabgaben steuerlich geltend gemacht werden können. Danach ergäben sich folgende maximale jährliche Mehrbelastungen 2014:

    - Steuerklasse I, 2 Kinder: 176,04 Euro (Ost), 225,60 Euro (West)
    - Steuerklasse I, keine Kinder: 177,00 Euro (Ost), 228,12 Euro (West)
    - Steuerklasse III, 2 Kinder: 199,00 Euro (Ost), 248,04 Euro (West)
    - Steuerklasse III, keine Kinder: 200,28 Euro (Ost), 251,28 Euro (West)

    Beispielsweise würde ein Arbeitnehmer in der Steuerklasse I ohne Kinder bei 4.000 Euro Bruttolohn in Ost und West 44,64 Euro mehr entrichten müssen; der gleiche Arbeitnehmer würde bei 8.000 Euro Bruttolohn in Ostdeutschland 176,92 Euro und in Westdeutschland 228,12 Euro zusätzlich abführen.

    Weitere Einzelwerte der Mehrbelastungen und die sich daraus ableitenden Nettolöhne können bei Frank Hechtner erfragt werden.

    Weitere Informationen
    Prof. Dr. Frank Hechtner, Freie Universität Berlin, Professur für Steuerwirkungslehre, Telefon: 030 / 838-52213, E-Mail: frank.hechtner@fu-berlin.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, jedermann
    Gesellschaft, Politik, Recht, Wirtschaft
    überregional
    Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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